Schwarzer Hautkrebs
Der Fall Inge A.
Im Mai 1995 kam die damals 61jährige Frau mit dem Befund "Malignes Melanom" zu uns. Es hätte keiner diagnostischen Unterlagen bedurft, sich von dem Übel zu überzeugen. Das Krebsgewächs war geradezu furchterregend sichtbar. Es saß ihr wie eine auf Mandarinengröße angewachsene Himbeere am unteren Rand des rechten Ohrs.
Fünf Jahre zuvor war es lediglich ein aufgeworfener und etwas zerklüfteter schwarzer Fleck von etwa 13 mm Durchmesser gewesen, den sie, wie sie sagte, "schon zwei Jahre hatte". Bereits in diesem Stadium schlugen ihr Uni-Onkologen, zu denen man sie geschickt hatte, eine Operation vor, die sich an Radikalität wohl kaum mehr übertreffen ließ. Sie meinten, in ihrem Falle müsste nahezu die ganze rechte Gesichtshälfte, einschließlich Auge und Ohr entfernt werden, vielleicht auch noch der Unterkieferknochen. Bei dieser Prozedur könne man eine Verletzung von Trigeminus und Facialisnerv nicht ausschließen.
Es ist nur allzu verständlich, dass Inge A. vor diesen Ärzten floh und nun erst einmal überhaupt keiner professionellen Behandlung mehr traute. Ihre Freundin fotografierte sie in regelmäßigen Abständen, was uns dann erlaubte, den Verlauf einigermaßen exakt zu beurteilen. Als sie zu uns kam, maß das Gewächs bereits 5 cm.
Wir haben ihr keine verstümmelnde Operation empfohlen, noch nicht einmal ein großräumiges Ausschneiden "weit im Gesunden", was schulmedizinisch als das Mindeste gegolten hätte. Wir begannen mit unserem Komplexprogramm, vor allem der hochdosierten Buserelingabe, die wir generell vor jeder chirurgischen Tumorentfernung mit dem Ziel einsetzen, die Krebsmasse vorher nach Möglichkeit zu reduzieren. Dann haben wir zunächst nicht geschnitten, sondern uns einer ganz alten, aber eigentlich wenig gefährlichen Methode bedient: der Abschnürung. Damit gelang es uns, den überwiegenden Teil der Geschwulst loszuwerden.. Was übrig blieb, wurde knapp ausgeschnitten, der Gewebegrund zusätzlich noch "verlasert". Später haben wir die Stelle noch vereist, um den restlichen schwärzlichen Fleck zu beseitigen. Dies nur, um einigermaßen sicherzugehen.
Von Anfang an waren wir uns - gemeinsam mit der Patientin - darüber im Klaren, dass wir damit freilich auch das Risiko eines Rückfalls oder einer Metastasierung eingingen. Wir mussten also damit rechnen, dass irgendwann nachzuoperieren war.
Wir tasteten dann auch 1997 bei einer Kontrolluntersuchung an der linken Halsseite einen verhärteten Lymphknoten. Die behutsame Ausschneidung ergab: Es war eine Metastase. Doch dieses Risiko hätte bei der Inge A. ursprünglich zugemuteten Radikaloperation mindestens im gleichen Umfang bestanden, abgesehen von dem unermessliche Leid, welches man dieser Frau mit der Verstümmelung antun wollte.
Im November 1999 bestand wegen vergrößerter Lymphknoten am Hals erneut der Verdacht auf Metastasierung. Einige der Lymphknoten wurden entfernt, doch die histologische Untersuchung des entfernten Gewebes ergab keinerlei Anhalt für eine Bösartigkeit.
Heute, mehr als zwei Jahre später geht es der Patientin sehr gut, und es gibt bislang auch keinen Hinweis darauf, dass der Krebs zurückkehrt. Wir frohlocken zwar nicht leichtfertig, aber wir freuen uns darüber und hoffen mit Frau A.
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| Mai 1995 | Juni 1995 |
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| Juli 1995 | Mai 1996 |